SERAFE Gebühren

Die Serafe-Rechnung für das Jahr 2024 habe ich nicht bezahlt. Es folgten Mahnungen, ein Zahlungsbefehl und selbstverständlich mein Rechtsvorschlag.
Wie kann ein Rechtsvorschlag beseitigt werden? Der Gläubiger muss vor Gericht gehen. Serafe hat jedoch ein Problem: Es wurde zwar eine Rechnung gestellt, aber keine Leistung erbracht. Damit wäre der Rechtsweg über eine Betreibung ausgeschlossen – dennoch wurde die Betreibung eingeleitet. Ich habe mit einem Rechtsvorschlag reagiert. Daraufhin sprang die Schweizerische Eidgenossenschaft ein und versuchte, den Rechtsvorschlag aufzuheben. Mein Einwand: Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist nicht berechtigt, den Rechtsvorschlag aufzuheben. Die Betreibung ist damit vom Tisch – und 335 Franken bleiben in meinem Portemonnaie.


Die Serafe-Rechnung für das Jahr 2025 habe ich ebenfalls nicht bezahlt. Wenn es einmal möglich war, eine Rechnung unbezahlt zu lassen, weshalb sollte es nicht ein zweites Mal funktionieren? Wieder folgten Mahnungen, ein Zahlungsbefehl und selbstverständlich mein Rechtsvorschlag.
Diesmal wurde die Betreibung von der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingeleitet. Die Forderungsurkunde (gemäss Zahlungsbefehl) ist jedoch eine von Serafe ausgestellte Mahnung. Damit ist Serafe gemäss Art. 102 Abs. 1 OR die eigentliche Gläubigerin – und nicht die Schweizerische Eidgenossenschaft, die ihrerseits Gläubigerin gegenüber Serafe ist.
Ich erhielt einen Brief von Serafe, in dem ich aufgefordert werde, den Rechtsvorschlag zu begründen. Gemäss Art. 69e Abs. 2 RTVG kann Serafe den Rechtsvorschlag jedoch auch ohne Anhörung beseitigen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine rechtsgültig eingeleitete Betreibung.
Frage: An wen würde das Betreibungsamt den geforderten Betrag bezahlen, falls es Geld erhalten hätte? Ein wenig Transparenz muss schon sein.
Antwort: Wir würden das Geld dem Gläubigervertreter weiterleiten.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) ist ein Mantelgesetz für alles, was in irgendeiner Form mit der Übermittlung von Daten zu tun hat. Im Zentrum dieser Untersuchung stehen das Eintreiben der Gebühren, das Vertragsverhältnis zwischen dem BAKOM und der Serafe sowie die Pflichten des BAKOM.

